Kosten der Behandlung

Gesetzlich versicherte Patienten

Liegt bei Ihrem Kind eine Zahn oder Kieferfehlstellung im Schweregrad (KIG) 3 oder höher vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine Basisbehandlung nach Sozialgesetzbuch V (SGB V § 12).

 

Die bestehenden Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen  sichern nur die Kostenübernahme für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische Versorgung (SGB V § 12).

Darüber hinaus gibt es medizinische Leistungen für ein gutes Behandlungsergebnis mit weniger Risiko und Nebenwirkungen!

 

Diese Leistungen müssen jedoch mit dem Patienten direkt abgerechnet werden.

Die Leistungen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden besprechen wir mit Ihnen ausführlich.

Wir möchten nicht das die Einschränkungen durch die Krankenkasse die Behanldung Ihres Kindes in der Qualität mindert.

 

Privatversichterte Patienten
In der Regel stehen Ihnen alle modernen Behandlungsmethoden bei vollständiger
Kostenrückerstattung durch Ihre Versicherung zur Verfügung. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie einen Kostenvoranschlag um die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung sicher zu stellen.

Beihilfe versicherte Patienten
In einigen Fällen übernehmen die Beihilfestellem nicht alle medizinisch indizierten Behandlungsmassnahmen. Vor Behandlungsbeginn besprechen wir mit Ihnen ausführlich die verschiedenen Möglichkeiten der Therapie, so daß Sie informiert sind welche Kosten auf Sie eventuell zukommen.


Admin
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