Kosten der Behandlung

Gesetzlich versicherte Patienten

Liegt bei Ihrem Kind eine Zahn oder Kieferfehlstellung im Schweregrad (KIG) 3 oder höher vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine Behandlung nach Sozialgesetzbuch V (SGB V § 12).

Die bestehenden Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen  sichern die Kostenübernahme für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische Versorgung (SGB V § 12).

Darüber hinaus gibt es medizinische Leistungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. 

Diese Leistungen werden mit dem Patienten direkt abgerechnet.

Die Leistungen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, besprechen wir mit Ihnen ausführlich.

Wir möchten nicht, dass die gesetzlichen Vorgaben der Krankenkassen die Behandlung Ihres Kindes einschränken.

Privatversichterte Patienten
Es stehen Ihnen viele moderne Behandlungsmethoden, bei vollständiger Kostenrückerstattung durch Ihre Versicherung zur Verfügung. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie einen Kostenvoranschlag um die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung sicher zu stellen.

Beihilfe versicherte Patienten
In einigen Fällen übernehmen die Beihilfestellen nicht alle geplanten Behandlungsmassnahmen. Vor Behandlungsbeginn besprechen wir mit Ihnen ausführlich die verschiedenen Möglichkeiten der Therapie, so daß Sie informiert sind welche Kosten auf Sie zukommen.